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Allgemeine Gewährleistungsbedingungen

Auszug aus den Verkaufsbedingungen von ITW GSE

Datiert 20 Januar, 2020 - Revision: A

(vollständige Version zum Herunterladen am Ende der Seite)

§ 7. Garantie

Gewährleistung. ITW garantiert, dass die Produkte frei und unbelastet von allen Pfandrechten, Sicherungsrechten und Belastungen sind, die von, durch oder unter ITW entstehen. ITW garantiert ferner, dass die Produkte während der geltenden Gewährleistungsfrist (wie unten definiert) bei normalem Gebrauch und ordnungsgemäßer Installation und Wartung, wie von ITW festgelegt, (a) den gemeinsam vereinbarten schriftlichen Spezifikationen entsprechen: (a) den gemeinsam vereinbarten schriftlichen Spezifikationen oder anderen Beschreibungen entsprechen; und (b) frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Versanddatum und gilt für den unten aufgeführten Zeitraum:
Motorantrieb GPU (außer Motor- und Generatorbaugruppen): 24 Monate.
Motor: 24 Monate oder 2.000 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst eintritt. Mindestens 12 Monate, unabhängig von den Betriebsstunden des Motors.
Motorantrieb GPU Generator: 24 Monate.
Netzbetriebene GPU Geräte: Elektrische Komponenten 24 Monate.
Netzbetriebene GPU-Ausrüstung: Mechanische Komponenten 24 Monate.
Netzbetriebene PCA-Ausrüstung: 12 Monate.
Batteriebetriebene GPU-Ausrüstung: Elektrische Komponenten 24 Monate.
Batteriebetriebene GPU-Geräte: Batterien 60 Monate. Es gelten die Bedingungen, siehe Abschnitt 5.0 des Original-Benutzerhandbuchs ITW GSE 7400, das mit dem Gerät geliefert wird oder auf Anfrage erhältlich ist.
Garantierte Ersatzteile: Der Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder 6 Monate, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
Zubehör: 6 Monate.
Ersatzteile: 6 Monate.

Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Garantien (die "Garantien") besteht die einzige Haftung von ITW und das einzige Rechtsmittel des Käufers darin, dass ITW (nach eigenem Ermessen) jedes Produkt, das nicht den Garantien entspricht, repariert, ersetzt oder dem Konto des Käufers gutschreibt, vorausgesetzt, dass (i) ITW während der Garantiezeit unverzüglich schriftlich über die Entdeckung eines solchen Fehlers mit einer detaillierten Erklärung der angeblichen Mängel informiert wird; (ii) ITW eine angemessene Gelegenheit gegeben wird, alle Ansprüche zu untersuchen; und (iii) ITWs Untersuchung des Produkts die angeblichen Mängel bestätigt und dass die Mängel nicht durch Unfall, Missbrauch, Nachlässigkeit, unsachgemäße Installation, nicht autorisierte Änderungen oder Reparaturen oder unsachgemäße Tests verursacht wurden.

Die Produkte dürfen erst nach Prüfung und Genehmigung durch ITW an ITW zurückgesandt werden.

Die Mängelgewährleistung gilt nicht für: (1) Verbrauchskomponenten oder gewöhnliche Verschleißteile; oder (2) die Verwendung der Produkte mit Geräten, Komponenten oder Teilen, die nicht von ITW spezifiziert oder geliefert wurden oder die in der Produktdokumentation vorgesehen sind.

Mit Ausnahme der oben genannten Punkte übernimmt ITW keine Garantie oder Zusicherung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend (einschließlich keiner Garantie für die Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck).

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen